Ab 2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Das bedeutet, dass Unternehmen ab diesem Zeitpunkt Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten empfangen können müssen. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt. Wenn du Unternehmer oder Selbstständiger bist, musst du für bestimmte Umsätze zwingend E-Rechnungen ausstellen. Die zulässigen Formate umfassen XML und ZUGFeRD.
(EU-Richtlinie EN16931)
Um E-Rechnungen zu empfangen und zu öffnen, reicht normalerweise ein E-Mail-Zugang aus. Gegebenenfalls wird ein PDF-Reader benötigt.